Tätigkeitsfelder
Meine Mitarbeiter und ich stehen Ihnen in allen Fragen der notariellen Urkundsgestaltung zur Verfügung. Als Notar bekleide ich ein öffentliches Amt und bin von Gesetzes wegen zu Unparteilichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet.
Zum notariellen Tätigkeitsspektrum gehört u.a. die Beurkundung von:
- Kaufverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
- Bestellungen von Grundschulden und Dienstbarkeiten
- Übergabe- und Schenkungsverträgen über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen
- Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Testamenten und Erbverträgen
- Erbscheinanträgen
- Erbauseinandersetzungsverträgen und Testamentserfüllungsverträgen
- Gründung von Kapitalgesellschaften, Satzungsänderungen und Geschäftsanteilsübertragungen
- Anmeldungen zum Handelsregister
- Vorsorgevollmachten
sowie die Beglaubigung von Unterschriften
Die Kosten der Notare sind gesetzlich festgelegt und richten sich ausschließlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Der Notar ist verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Die Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit des Notars ist in der Beurkundungsgebühr enthalten. Regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsident des Landgerichts erstrecken sich auch auf die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung.
Weiterführende Informationen und Links
- Notarkammer Baden Württemberg
- Bundesnotarkammer
- Deutsches Notarinstitut
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Immobilienkaufverträgen
- Merkblatt der Bundesnotarkammer zum Kauf eines gebrauchten Hauses
- Glossar der Bundesnotarkammer zu Wohnungs- und Bauträger-Kaufverträgen